AGB


Allgemeine Geschäftsbedingungen von Gridlab GmbH (Gridlab), Stand Mai 2021

1. Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Abweichungen

  1. Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und künftigen Verträge zwischen dem auftraggebenden Unternehmen (‚Auftraggeber‘) und Gridlab.
  2. Abweichungen von diesen Bedingungen und insbesondere auch Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn sie von Gridlab ausdrücklich und schriftlich anerkannt und bestätigt werden.

2. Angebote, Nebenabreden

a) Angebote von Gridlab sind, sofern nichts anderes angegeben ist, freibleibend und zwar hinsichtlich aller angegebenen Daten einschließlich des Honorars.

  1. Enthält eine Auftragsbestätigung von Gridlab Änderungen gegenüber dem Auftrag, so gelten diese als vom Auftraggeber genehmigt, sofern dieser nicht unverzüglich schriftlich widerspricht.
  2. Vereinbarungen bedürfen grundsätzlich der Schriftform.

3. Auftragserteilung

  1. Art und Umfang der vereinbarten Leistung ergeben sich aus Vertrag, Vollmacht und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
  2. Änderungen und Ergänzungen des Auftrags bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch Gridlab, um Gegenstand des vorliegenden Vertragsverhältnisses zu werden.
  3. Gridlab verpflichtet sich zur ordnungsgemäßen Durchführung des ihm erteilten Auftrags nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik und den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit.
  4. Gridlab kann zur Vertragserfüllung andere entsprechend Befugte heranziehen und diesen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers Aufträge erteilen. Gridlab ist jedoch verpflichtet, den Auftraggeber von dieser Absicht schriftlich zu verständigen und dem Auftraggeber die Möglichkeit einzuräumen, dieser Auftragserteilung an einen Dritten binnen 10 Tagen zu widersprechen.
  5. Gridlab kann zur Vertragserfüllung auch andere entsprechend Befugte als Subplaner heranziehen und diesen im Namen und für Rechnung Gridlabs Aufträge erteilen. Gridlab ist jedoch verpflichtet den Auftraggeber schriftlich zu verständigen, wenn es beabsichtigt, Aufträge durch einen Subplaner durchführen zu lassen, und dem Auftraggeber die Möglichkeit einzuräumen, dieser Auftragserteilung an den Subplaner binnen einer Woche zu widersprechen; in diesem Fall hat Gridlab den Auftrag selbst durchzuführen.

4. Gewährleistung und Schadenersatz

  1. Gewährleistungsansprüche können nur nach Mängelrügen erhoben werden, die ausschließlich durch eingeschriebenen Brief binnen 14 Tage ab Übergabe der Leistung oder Teilleistung zu erfolgen hat.
  2. Ansprüche auf Wandlung und Preisminderung sind ausgeschlossen. Ansprüche auf Verbesserung bzw. Nachtrag der fehlenden Leistung sind von Gridlab innerhalb angemessener Frist, die im Allgemeinen ein Drittel der für die Durchführung der Leistung vereinbarten Frist betragen soll, zu erfüllen. Ein Anspruch auf Verspätungsschaden kann innerhalb dieser Frist nicht geltend gemacht werden.
  3. Gridlab hat seine Leistungen mit der von ihm als Fachmann zu erwartender Sorgfalt (§1299 ABGB) zu erbringen.
  4. Der Einsatz von Software erfolgt nach den Möglichkeiten bzw. dem Entwicklungsstand der jeweiligen kommerziellen Standardsoftware und unter Verwendung von Eingabedaten basierend auf Angaben des Auftraggebers mit der entsprechenden Sorgfaltspflicht durch Gridlab. Gridlab übernimmt keinerlei Gewährleistung oder Haftung für mittelbare oder unmittelbare Schäden, die aus etwaigen Mängeln der Software bzw. bei der Nutzung und/oder Auswertung der mit der Software berechneten Ergebnisse entstehen können. Ebenso übernimmt Gridlab keinerlei Gewährleistung oder Haftung für die Korrektheit von Angabedaten des Auftraggebers. Für Folgeschäden wird jegliche Haftungsübernahme durch gridlab dezidiert ausgeschlossen.
  5. Hat Gridlab in Verletzung seiner vertraglichen Pflichten dem Auftraggeber schuldhaft einen Schaden zugefügt, ist dessen Haftung für den Ersatz des dadurch verursachten Schadens – wenn im Einzelfall nicht anders geregelt – bei leichter Fahrlässigkeit wie folgt begrenzt:
    1. bei Rücktritt und bei Personenschäden ohne Begrenzung,
    2. in allen anderen Fällen mit folgenden Begrenzungen:
      1. bei einer Auftragssumme bis 250.000,00 Euro: höchstens 12.500,00 Euro;
      2. bei einer Auftragssumme über 250.000,00 Euro: 5 % der Auftragssumme, jedoch höchstens 750.000,00 Euro.
    3. Die Haftung bei Folgeschäden und entgangenem Gewinn ist auch bei grober Fahrlässigkeit ausgeschlossen, sofern im Einzelfall nichts anderes geregelt ist.

5. Rücktritt vom Vertrag

  1. Ein Rücktritt vom Vertrag ist nur aus wichtigem Grund zulässig.
  2. Bei Verzug von Gridlab mit einer Leistung ist ein Rücktritt des Auftraggebers erst nach Setzen einer angemessenen Nachfrist möglich; die Nachfrist ist mit eingeschriebenem Brief bekannt zu geben.
  3. Bei Verzug des Auftraggebers bei einer Teilleistung oder einer vereinbarten Mitwirkungstätigkeit, der die Durchführung des Auftrages durch Gridlab unmöglich macht oder erheblich behindert, ist Gridlab zum Vertragsrücktritt berechtigt.
  4. Ist Gridlab zum Vertragsrücktritt berechtigt, so behält diese den Anspruch auf das gesamte vereinbarte Honorar, ebenso bei unberechtigtem Rücktritt des Auftraggebers. Weiters findet §1168 ABGB Anwendung; bei berechtigtem Rücktritt des Auftraggebers sind von diesem die von Gridlab erbrachten Leistungen zu honorieren.

6. Honorar, Leistungsumfang

  1. Sämtliche Honorare sind mangels abweichender Angaben in EURO erstellt.
  2. In den angegebenen Honorarbeträgen ist die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) nicht enthalten, diese ist gesondert vom Auftraggeber zu entrichten.
  3. Die Kompensation mit allfälligen Gegenforderungen, aus welchem Grunde auch immer, ist unzulässig.
  4. Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind die vom Fachverband Ingenieurbüros herausgegebenen Unverbindlichen Kalkulationsempfehlungen Vertragsinhalt.
  5. Sofern nicht ausdrücklich Gegenteiliges vereinbart ist, hat die Zahlung ohne Abzüge binnen 30 Tagen ab Rechnungslegung auf das von Gridlab genannte Konto einer Bank mit inländischer Niederlassung zu erfolgen. Im Fall des Zahlungsverzuges sind Zinsen in Höhe von 9,2 % per anno über dem Basiszinssatz der EZB zuzüglich Mahnspesen zu entrichten.
  1. Erfüllungsort

Erfüllungsort für alle Büroleistungen ist der Sitz von Gridlab.

  1. Geheimhaltung
  1. Gridlab ist zur Geheimhaltung aller vom Auftraggeber erteilten Informationen verpflichtet.
  2. Gridlab ist auch zur Geheimhaltung seiner Planungstätigkeit verpflichtet, wenn und solange der Auftraggeber an dieser Geheimhaltung ein berechtigtes Interesse hat. Nach Durchführung des Auftrages ist Gridlab berechtigt, das vertragsgegenständliche Werk gänzlich oder teilweise zu Werbezwecken zu veröffentlichen, sofern vertraglich nichts anderes vereinbart ist.

9. Schutz der Pläne

a) Gridlab behält sich alle Rechte, speziell Urheberrechte, und Nutzungen an der von ihr erstellten Unterlagen (insbesondere Pläne, Prospekte, technische Unterlagen, u.ä.) vor.

  1. Jede Nutzung (insbesondere Bearbeitung, Ausführung, Vervielfältigung, Verbreitung, öffentliche Vorführung, Zurverfügungstellung) der Unterlagen oder Teilen davon ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung von Gridlab zulässig. Sämtliche Unterlagen dürfen daher nur für die bei Auftragserteilung oder durch eine nachfolgende Vereinbarung ausdrücklich festgelegten Zwecke verwendet werden.
  2. Gridlab ist berechtigt, der Auftraggeber verpflichtet, bei Veröffentlichungen und Bekanntmachungen über das Projekt den Namen (Firma, Geschäftsbezeichnung) von Gridlab anzugeben.
  3. Im Falle des Zuwiderhandelns gegen diese Bestimmungen zum Schutz der Unterlagen hat Gridlab Anspruch auf eine Pönale in Höhe des doppelten angemessenen Entgelts der unautorisierten Nutzung, wobei die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadenersatzanspruches vorbehalten bleibt. Diese Pönale unterliegt nicht dem richterlichen Mäßigungsrecht. Die Beweislast, dass der Auftraggeber nicht die Unterlagen von Gridlab genutzt hat, obliegt dem Auftraggeber.

10. Rechtswahl, Gerichtsstand

  1. Für Verträge zwischen Auftraggeber und Gridlab kommt ausschließlich österreichisches Recht zur Anwendung.
  2. Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag wird die Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts am Sitz von Gridlab vereinbart.
GRAZ

Standort

Reininghausstraße 13
8020 Graz, Österreich
+ 43 316 225 106

gridlab.at

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